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- Ausfall von Mittagessen während der Corona-Krise – Erstattung der Essensbeiträge
Schulverpflegung
Ausfall von Mittagessen während der Corona-Krise – Erstattung der Essensbeiträge

Mittlerweile fällt durch die Corona-Krise eine größere Anzahl an Mittagessen aus. Aus dem Grund soll nun eine zeitnahe Erstattung der Essenbeiträge erfolgen.
An den Grundschulen wurden bereits geleistete Zahlungen für Tage ohne Mittagessen bis einschließlich Januar 2021 erstattet. Für die Monate Februar und März erfolgt kein Einzug der Essensbeiträge. Eventuell erfolgte Überweisungen werden zeitnah erstattet. Sollte im März doch eine Teilnahme an der Mittagsverpflegung angeboten werden, erfolgt eine nachträgliche Berechnung der Essensbeiträge.
Zukünftig werden spätestens im Folgemonat zu hohe Zahlungen des Vormonats (auch tageweise) erstattet.
An den weiterführenden Schulen werden bereits geleistete Zahlungen für Tage ohne Mittagessen bis einschließlich Februar zeitnah erstattet und anteilig im MensaMax-Konto gutgeschrieben. Die Essensbeiträge im Abo laufen zunächst weiter. Hier kann es aber abweichend davon eine unterschiedliche Regelung an der jeweiligen Schule geben. Bitte informieren Sie sich direkt bei der Schule beziehungsweise dem Mensabetreiber.
Zukünftig werden spätestens im Folgemonat zu hohe Zahlungen des Vormonats (auch tageweise) erstattet.
Ein Aussetzen von Zahlungen für die Zukunft ist leider aufgrund der oft nur kurzen Zeiten zwischen einer neuen Einschränkung und deren Umsetzung weiterhin meistens nicht möglich.
Nicht betroffen
Für eine Essensteilnahme ohne Abo ändert sich nichts. Ein eventuell bestehendes Guthaben in MensaMax ist auch weiterhin dort hinterlegt.
Für Leistungsberechtigte von Bildung und Teilhabe (BuT) ändert sich nichts.