Grundschulbezirke
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass für jede Schule im Primarbereich ein Schulbezirk festzulegen ist. Die Stadt Oldenburg hat dies für ihre allgemeinen und katholischen Grundschulen » getan und somit geregelt, welche Schule für die Aufnahme eines Kindes verantwortlich ist.
Auf der folgenden Karte können Sie die Grenzen der Grundschulbezirke für das aktuelle Schuljahr und die Standorte der Grundschulen sehen. Um sich die Karte als Vollbild anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte hier »
Diese Karte gibt einen guten Überblick. Der Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2019 eine neue Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft beschlossen. Eine Liste mit der exakten Zuordnung von Wohnadressen zu Grundschulbezirken mit Gültigkeit ab dem 1. August 2020 finden Sie hier » (PDF, 957 KB)
Wo erhalte ich weitere Informationen?
- Die Beschlussvorlage zur Anpassung der Schulbezirke der städtischen Grundschulen zum 1. August 2020 finden Sie hier » (PDF, 136 KB)
- Die entsprechende Satzung als rechtliche Grundlage mit Gültigkeit ab dem 1. August 2020 finden Sie hier » (PDF, 245 KB)
- Ausführlichere Informationen zum Thema Einschulung finden Sie hier »
Weitere Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2534 oder unter britta.sellmeier(at)stadt-oldenburg.de.