- Bahnübergang Alexanderstraße
- Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes
- Klage der Stadt Oldenburg gegen die Bahn
- Planfeststellungsbeschluss vor Gericht
- Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
- Planfeststellungsbeschluss vorab veröffentlicht
- Erhalt der Gleishalle
- Erwiderung der DB zur ergänzenden Einwendung
- Unterführung Krusenbusch
- Haltepunkt Wechloy eröffnet
Erwiderung der Deutschen Bahn zur ergänzenden Einwendung liegt vor
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bahnstrecke von Oldenburg nach Wilhelmshaven im Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg-Rastede ist einen Schritt weiter. Die Vorhabenträgerin, die Deutsche Bahn AG, hat ihr Planvorhaben Anfang des Jahres 2017, teilweise neu, öffentlich ausgelegt. Die Stadt Oldenburg sowie die Bürgerinnen und Bürger haben daraufhin Einwendungen gegen den Bestandsstreckenausbau vorgebracht. Nun ist die Erwiderung der Deutschen Bahn auf die ergänzende Einwendung der Stadt Oldenburg vom 6. April 2017 eingegangen. Hier finden Sie die zweite Erwiderung der DB »